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Was Sie erwartet

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben die Einreichfrist des Informationsregisters auf 30. April 2025 gelegt. Den nationalen Abgabetermin für die Finanzunternehmen haben die jeweils zuständigen Behörden zu bestimmen. So gilt in Österreich etwa der 11. April 2025, in Deutschland der 28. April 2025 (Stand: 31.03.2025).*

Nutzen Sie das neu gewonnene Zeitfenster und starten Sie mit der Automatisierung Ihrer Outsourcing-Prozesse. In unserer Step-by-Step-Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit folgenden 5 Schritten Ihr Informationsregister bis zum neuen Termin vollständig und ressourcenschonend erstellen.

 

 

*) Quellen:
https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/esas-announce-timeline-collect-information-designation-critical-ict-third-party-service-providers
https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/dora/
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/DORA/Informationsregister_und_Anzeigepflichten/Informationsregister_und_Anzeigepflichten_artikel.html

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