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Die Fabasoft AG lebt seit Jahren eine Strategie der nachhaltigen und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensentwicklung zum Wohlwollen ihrer Stakeholder. Als in Deutschland börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ist die Fabasoft AG zur Einhaltung eines Corporate Governance Kodex nicht verpflichtet.

Der Aufsichtsrat der Fabasoft AG hat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, dass sich die Fabasoft AG künftig freiwillig dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der (aktuellen) Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) im Umfang der veröffentlichten Entsprechenserklärung unterwirft. 

Die im Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellten Inhalte zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie die dort aufgezeigten international und national anerkannten Standards nachhaltiger, transparenter und verantwortungsvoller Unternehmensführung stimmen mit den Unternehmensführungsgrundsätzen von Fabasoft überein.

Jeder Konzernzwischenabschluss wird derzeit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einer freiwilligen prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen.

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Fabasoft AG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Corporate Goverance Bericht

Corporate Governance Bericht der Fabasoft AG für das Geschäftsjahr 2022/2023

Corporate Goverance Kodex Deutschland

Aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Fabasoft AG

Director's Dealings

Veröffentlichungen gemäß Veröffentlichungspflichten der Fabasoft AG

Frauenförderung und Diversitätskonzept

Fabasoft setzt auf Chancengleichheit, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Lebenssituation.

Im Fabasoft Konzern wird eine Gleichbehandlung in Bezug auf Aufstiegschancen und Vergütung über alle Unternehmensebenen hinweg und in allen Tochtergesellschaften bereits seit Jahren gelebt. Weibliche Führungskräfte sind in verschiedenen Organisationsebenen, beispielsweise als Bereichsleiterinnen oder als Prokuristinnen, tätig. Der Frauenanteil in technisch orientierten Unternehmen ist nach wie vor gering, daher ist Fabasoft bestrebt mit einem frauen- und familienfreundlichen Arbeitsumfeld den Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu erleichtern. Im Januar 2021 startete die betriebliche Kinderbetreuungseinrichtung „FABIs Kindernest“ am Standort Linz. FABIs Kindernest erleichtert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Frauenanteil bei Fabasoft betrug zum 31. März 2022 25,6 %. Auf Wunsch können flexible Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Anspruch genommen werden. Zum 31. März 2022 waren rund 17,3 % aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fabasoft Konzern als Teilzeitkräfte beschäftigt.

FABIs Kindernest
FABIs Kindernest

 

Bereits seit dem Jahr 2013 ist im vierköpfigen Aufsichtsrat der Fabasoft AG eine Frau vertreten und besteht sohin eine 25%ige Frauenquote bei den Kapitalvertretern. Dies entspricht einem überdurchschnittlichen Wert für Österreich. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird besonders auf Diversität hinsichtlich der Fachkenntnisse und Erfahrung geachtet. Es wird eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens angestrebt. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates vereinen sowohl Erfahrung aus dem universitären als auch aus dem privatwirtschaftlichen Bereich in nationaler als auch in internationaler Dimension. Das Alter der Kapitalvertreter bewegt sich zwischen 58 und 75 Jahren.

 

Im Vorstand der Fabasoft AG sind derzeit keine Frauen vertreten.

Vergütungspolitik und Vergütungsbericht

Vergütungspolitik

Gemäß § 78b AktG ist die Vergütungspolitik der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr sowie bei wesentlichen Änderungen zur Abstimmung vorzulegen, wobei die Abstimmung empfehlenden Charakter hat und ein Beschluss nicht anfechtbar ist. Erstmals wurde die Vergütungspolitik in der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 zur Abstimmung gebracht.

Vergütungsbericht

In einer börsennotierten Gesellschaft haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht gemäß 5 78c AktG zu erstellen. Der Vergütungsbericht hat einen umfassenden Überblick über die im Lauf des letzten Geschäftsjahres den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes im Rahmend er Vergütungspolitik (§ 78a AktG und § 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten.

Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Vorsitzender des Vorstandes
Ing. Oliver Albl, Mitglied des Vorstandes (CTO) 
Matthias Wodniok, Mitglied des Vorstandes 

Der Vorstand nimmt die Geschäfte gemäß der bestehenden Geschäftsordnung wahr. Darüber hinaus üben die Vorstandsmitglieder auch in Tochtergesellschaften Geschäftsführungspositionen aus.

Aufsichtsrat

em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Mag. Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)

 

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Mag. Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Mitglied)