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Verschärfter EU-Datenschutz im Anmarsch: Fabasoft bietet bereits jetzt gesetzeskonforme Cloud-Services

Released on 14. Juni 2017


Unternehmen, die sich noch immer nicht mit der neuen europäischen DSGVO auseinandergesetzt haben, finden in der Fabasoft Cloud sowie der richtigen Rechtsberatung die passende Lösung.

 

Andreas Dangl, Business Unit Executive Cloud Services von Fabasoft, demonstrierte heute im Rahmen eines Pressegesprächs, wie professionelle Business-Cloud-Lösungen die Grundprinzipien der verschärften EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits jetzt umsetzen. „Die Zugriffe im Teamroom der Fabasoft Cloud sind immer nachvollziehbar, Daten können durch automatische Klassifizierung nur für den definierten Zweck verarbeitet werden“, erklärt Andreas Dangl die Punkte Transparenz und zweckgebundene Dokumentenlenkung. „Der Aspekt Richtigkeit wird unter anderem über nachvollziehbare Freigaben mit Hilfe der Fabasoft-Zeitreisefunktion erfüllt, Behaltefristen durch die automatische Löschung von Daten inklusive Reminder-Funktion. Integrität und Vertraulichkeit werden durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Login sowie dem Teamroom-Konzept mit Übersicht der Zugriffsrechte ermöglicht.“ Die schon erwähnte Zeitreisefunktion mit einem lückenlosen Audit-Trail ist von der KPMG als revisionssicheres Archiv zertifiziert und erfüllt somit die geforderte Rechenschaftspflicht.

 

Ab 25. Mai 2018: „Die neue harte Realität im Datenschutzrecht“
Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung handelt es sich konkret um die „EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“. In knapp einem Jahr müssen Unternehmen für die Umsetzung des neuen Datenschutzes alle Vorbereitungen getroffen haben. „Ab 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung DSGVO die neue, harte Realität im Datenschutzrecht sein“, so Dr. Rainer Knyrim. Der Datenschutzexperte von Knyrim Trieb Rechtsanwälte, zertifizierter Experte für das Europäische Datenschutzsiegel EuroPriSec sowie Chefredakteur von „Datenschutz konkret“ erklärte, wie mit der richtigen Rechtsberatung die Datenschutzfalle vermieden und über Cloud-Lösungen gesetzeskonform mit externen Partnern zusammengearbeitet werden kann.

 

Ein Wettrennen mit der Zeit, das alle europäischen Unternehmen betrifft – Firmen, die den verschärften Schutz personenbezogener Daten nicht ernst genug nehmen, drohen innerhalb des DSGVO-Strafrahmens saftige Sanktionen von bis zu EUR 20 Millionen oder vier Prozent vom weltweiten Konzernumsatz.

 

Nationalratswahlen verzögern wahrscheinlich den österreichischen DSG-Entwurf
Der nationale Gesetzgeber ist berechtigt, einzelne Punkte der EU-DSGVO in der Form eines nationalen Begleitgesetzes zu konkretisieren. Der Entwurf zu diesem österreichischen Begleitgesetz wurde am 12.05.2017 als Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 („DSG“) verlautbart.

 

Dazu Rainer Knyrim: „Im Unterschied zur DSGVO ist der Entwurf zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 klarer formuliert, wobei der praktischen Umsetzung vieler Verpflichtungen noch mit Spannung entgegengesehen werden muss. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten war der österreichische Gesetzgeber in der Konkretisierung einzelner Punkte der DSGVO weit weniger aktiv.“

 

Auch wenn es am Stichtag 25.05.2018 für eine Umsetzung der EU-DSGVO nichts zu rütteln gibt: Aufgrund der kürzlich festgelegten Neuwahlen im Oktober 2017 kann es sein, dass der österreichische Entwurf bis Ende des Jahres nicht fertig wird. Erfreulich ist allerdings, dass der Gesetzesentwurf vom Ministerrat kürzlich beschlossen und dem Parlament zugeleitet wurde. Wie auch immer – die Unternehmen müssen sich unter Hochdruck weiterhin darauf vorbereiten, denn, so Rainer Knyrim: „Die DSGVO ist direkt anwendbar und formal bereits in Kraft, bis zum Tag X im kommenden Mai ist die Anwendung lediglich noch ausgesetzt.“

 

Für Unternehmen ist es damit dringend an der Zeit, alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Prozesse mit den Anforderungen der neuen EU-DSGVO abzustimmen. Zu nehmen ist diese Hürde am professionellsten mit Hilfe von Datenschutzversierten Rechtsexperten sowie Business-Cloud-Lösungen, die bereits alle DSGVOGrundprinzipien erfüllen – die Fabasoft Cloud zählt in allen Aspekten dazu.

 

Dr. Rainer Knyrim
ist Datenschutzexperte bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte OG und einer der führenden Datenschutzrechtsexperten in Österreich. Als Gründer und Partner von Knyrim Trieb Rechtsanwälte und zertifizierter Experte für das Europäische Datenschutzsiegel EuroPriSec berät er Unternehmen in Fragen des Datenschutzrechts, aktuell insbesondere zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sein Wissen gibt Dr. Knyrim auch in seiner Funktion als Chefredakteur der Zeitschrift „Datenschutz konkret“ sowie als Autor von Fachbüchern und in Fachpublikationen weiter.

 

Andreas Dangl und Dr. Rainer Knyrim