Der Begriff “Barrierefreiheit” ist vielen vor allem in Bezug auf Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten oder Verkehrsmittel bekannt und bedeutet, dass diese für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Mit der zunehmenden Digitalisierung hält dieser Terminus aber auch immer häufiger in der IT-Welt Einzug.
Softwareprodukte werden im Berufsalltag von unterschiedlichsten Personen bedient. Diese Tools werden nicht nur leistungsstärker, sondern auch komplexer. Um Menschen mit Beeinträchtigung an dieser Entwicklung teilhaben zu lassen, gibt es immer mehr Bedarf an Systemen, die hohe Standards an Barrierefreiheit erfüllen.
Das sieht nicht zuletzt auch der Gesetzgeber so und gibt deshalb für die Entwicklung und den Einsatz barrierefreier Software Richtlinien und Gesetze vor, um Inklusion am Arbeitsplatz weiter zu fördern.
Doch was ist eine barrierefreie Software eigentlich? Warum ist sie so wichtig? Welche Richtlinien und Gesetze gibt es und wie sieht ein barrierefreies System in der Praxis aus? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel.
1. Was ist barrierefreie Software?
Übertragen auf die Bedienung von Software bedeutet Barrierefreiheit,
- dass Anwender ein Programm in vollem Umfang bedienen und benutzen können.
- dass Menschen mit Einschränkungen nicht mit Nachteilen, unzureichender Funktionsfähigkeit oder anderen Stolpersteinen beim Gebrauch rechnen müssen.
2. Warum ist barrierefreie Software wichtig?
Eine barrierefreie Software, die direkt in Betriebsabläufe integriert wird, stellt die Chancengleichheit aller (potenziellen) Mitarbeiter sicher.
Barrierefreie Programme ermöglichen allen Menschen Zugang zu einer Arbeitsstelle. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch ihre Strukturierung, Formatierung und Codierung niemanden ausgrenzen und von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gleichermaßen bedient werden können. Dadurch werden sie ein zentrales Instrument bei der Verwirklichung unserer Grundrechte. Im Art. 3 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist definiert, dass „niemand […] wegen seiner Behinderung benachteiligt werden [darf].“
In diesem Sinne ist Barrierefreiheit die Herausforderung, optimales Arbeiten für alle möglich zu machen. Das kommt am Ende nicht zuletzt dem Unternehmen selbst zugute. Indem das Arbeitsumfeld Gleichberechtigung erfährt, wird das Potenzial des Einzelnen und gleichzeitig die Zusammenarbeit aller Mitarbeiter gefördert.
3. Gesetzeslage erklärt: Wann gilt eine Software als barrierefrei?
Die einfache Antwort ist, dass eine Software als barrierefrei gilt, wenn jede Person sie uneingeschränkt benutzen kann.
Das lässt aber immer noch viel Spielraum für Interpretation. Deswegen gibt es sowohl internationale Richtlinien als auch nationale Gesetze, die das Ganze konkreter fassen.
3.1 Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Innerhalb der WCAG werden internationale Richtlinien für barrierefreie Webangebote zusammengefasst. Sie formulieren den Anspruch: “Webinhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.”
Diese allgemeinen Erfolgskriterien wurden und werden weiterhin innerhalb nationaler Gesetzestexte konkretisiert.
3.2 Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bereits seit 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Seit 2016 umschließen die enthaltenen Regelungen nicht mehr nur Software und Websites, sondern auch Apps. Demnach heißt es:
"Die wichtigsten Aussagen des BGG sind das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt und die Pflicht zur Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Bundes."
Daraus folgt, dass Bund und Behörden dazu verpflichtet sind, nur solche Software einzusetzen, die auch von allen Menschen uneingeschränkt benutzt werden kann. Dabei bleibt das Gesetz ohne technische Vorgaben, sondern definiert die Anwendungsbereiche und Zielsetzungen.
Eine lang gehegte Kritik am BGG ist, dass es sich nur auf den öffentlichen Raum bezieht. Es gilt nur für Träger öffentlicher Gewalt, das heißt, Angestellte von Bund und Behörden. Die private Wirtschaft war lange Zeit nicht gesetzlich an Barrierefreiheit gebunden. Das ändert sich jetzt.
3.3 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht.
Es trat im Juli 2021 in Kraft und geht einen ganz wesentlichen Schritt weiter als das obige BGG. Danach müssen Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei sein. Das beinhaltet sowohl die Hardware als auch die Bediensoftware.
Für viele Unternehmen geht damit ein grundlegender Wandel einher. Sowohl physische als auch digitale Strukturen und Arbeitsumläufe müssen umgedacht und angepasst werden. In der Theorie lässt sich Barrierefreiheit einfach denken, aber wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
4. Die barrierefreie Software für Verlage und Verbände: Xpublisher
Die Richtlinien und Gesetze geben die notwendigen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen vor. Die Softwareentwickler machen daraus barrierefreie Anwendungen, wie das Xpublisher Multichannel Publishing System.
Mit dieser webbasierten Anwendung werden Magazine, Zeitschriften, Bücher, technische Dokumentationen und andere Publikationen erstellt, verwaltet und in unterschiedlichen Ausgabeformaten und -kanälen veröffentlicht. Alle Arbeitsschritte zeichnen sich durch einen hohen Automatisierungsgrad und die barrierefreie Bedienbarkeit aus.
4.1 Die Bedienoberfläche
Bei Xpublisher kümmert sich ein spezielles Expertenteam um die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit des Systems.
Folgende Merkmale zeichnen Xpublisher als barrierefreie Softwarelösung aus.
Layout und Design
Die Benutzeroberfläche und Funktionen sind logisch, hierarchisch und nachvollziehbar strukturiert. Alle Programmkomponenten sind zudem gut lesbar und kontrastreich farblich abgestimmt.
Bedienbarkeit
Die Bedienung ist entweder ausschließlich über die Tastatur oder über eine Bildschirmtastatur möglich. Zudem ermöglicht das Programm eine maximale Bildschirmvergrößerung. Die Nutzer zoomen sich den Inhalt stufenlos heran, um ihn besser zu erkennen.
Screenreader
Das Programm enthält einen Screenreader (Bildschirmleseprogramm), der eine akustische Sprachausgabe des Inhalts ermöglicht. Bei Bedarf kann der Screenreader auch den Bildschirminhalt in Braillezeilen (Blindenschrift) ausgeben. Damit lesen blinde Nutzer oder Anwender mit stark eingeschränkter Sehkraft den Inhalt über ein Brailleausgabegerät.
Grafische Gestaltung
Grafische Elemente und Bilder besitzen einen beschreibenden Text, den die Screenreader auslesen können. Ein Beispiel dafür ist der bekannte Alt-Tag für Bilder auf Websites.
Info: Das sind nicht alle, aber die wichtigsten Funktionen für eine barrierefreie Nutzung. Bei einer kostenlosen Live-Demo zeigen wir Ihnen Xpublisher gerne im Detail.
4.2 Zertifizierungen
Xpublisher ist komplett internetbasiert. Die zugrunde liegende Plattform und Infrastruktur, auf der alle Prozesse ablaufen, ist die mehrfach zertifizierte Fabasoft Cloud.
Seit Oktober 2019 ist diese mit dem WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate Austria) ausgezeichnet. Damit ist die Fabasoft Cloud eine der wenigen Web-Applikationen in Europa, die die anspruchsvollen Anforderungen für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1 - AA) in hohem Maße erfüllt. Im Juni 2022 erfolgte zudem die Rezertifizierung.
Außerdem verlieh die Stiftung Pfennigparade der Fabasoft Cloud die Note „Sehr gut zugänglich”.
5. Barrierefreie Software: Von der Theorie in die Praxis
Bis 28. Juni 2025 gewährt der Gesetzgeber Verlagen, Verbänden und Unternehmen Zeit, auf barrierefreie Systeme umzusteigen, um die Gleichstellung beeinträchtigter Personen und deren Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern.
Aber wozu warten, wenn die dafür erforderlichen Programme bereits heute verfügbar sind?
Im Sinne einer Gesellschaft, die auf Chancengleichheit beruht, erfüllen alle Fabasoft Produkte – darunter das Redaktionssystem Xpublisher – die hohen Standards der Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschränkungen in den Arbeitsablauf.
Weiterführende Informationen über den Funktionsumfang und die Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf unserer Produktwebsite.