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Aktienrückkaufprogramm 2023


Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 27.09.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 03.07.2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Fabasoft AG bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2.000.000,00 erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs, Stand: 26.09.2023) wären dies etwa 1,0 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 03.07.2023 genannten Zwecken verwendet werden.

Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 04.10.2023 beginnen und längstens bis zum 31.03.2025 laufen. Die Details zum Aktienrückkaufprogramm sowie zu den durchgeführten Transaktionen werden auf dieser Internetseite laufend veröffentlicht.

 

Ad-Hoc Mitteilung  

27.09.2023 Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf | PDF

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Aktienrückkaufprogramm  

29.09.2023 Fabasoft AG - Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (Aktienrückkauf) | PDF

 

Übersicht der Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

1) 04.10.-06.10.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

2) 09.10.-13.10.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

3) 16.10.-20.10.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

4) 23.10.-27.10.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

5) 30.10.-03.11.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

6) 06.11.-10.11.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

7) 13.11.-17.11.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

8) 20.11.-24.11.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

9) 27.11.-01.12.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

10) 04.12.-08.12.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

11) 11.12.-15.12.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

12) 18.12.-22.12.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

13) 25.12.-29.12.2023: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

14) 01.01.-05.01.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

15) 08.01.-12.01.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

16) 15.01.-19.01.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

17) 22.01.-26.01.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

18) 29.01.-02.02.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

19) 05.02.-09.02.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

20) 12.02.-16.02.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Zwischenmeldung

21) 19.02.2024: Aufstellung getätigter Einzelgeschäfte Download XLSX | Abschlussmeldung