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Informationsfreiheitsgesetz in Österreich: Transparenz braucht digitale Wege

Online-Services unterstützen bei der Umsetzung

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Fabasoft eGov

Erstellt am 01. April 2026

Parlament Österreich

Seit dem 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Damit endet die Amtsverschwiegenheit – 100 Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung am 1. Oktober 1925. Bürger:innen haben nun ein Recht auf Auskunft gegenüber staatlichen Stellen.

Der Nationalrat schuf dafür mit einer Verfassungsänderung bereits im Jahr 2024 die rechtliche Grundlage. Das Gesetz verpflichtet Behörden, „Informationen von allgemeinem Interesse“ proaktiv zu veröffentlichen. Dazu zählen etwa Gutachten, Studien oder Verträge. Diese Inhalte stellen die zuständigen Stellen in einem zentralen Informationsregister auf data.gv.at bereit. Gleichzeitig dürfen Bürger:innen und Journalist:innen konkrete Anfragen stellen. Die Informationserteilung muss innerhalb klar geregelter Fristen erfolgen.

Mit dem neuen Anspruch verändert sich die Arbeitsweise und bringt weitere Aufgaben und Herausforderungen in Behörden. Informationen brauchen eine klare Struktur, eindeutige Bezeichnungen und Systeme, die Inhalte in Sekunden auffindbar machen. Anträge gehen geordnet ein, Zuständige bearbeiten sie fristgerecht. Was früher auf Papier startete und im Aktenschrank verschwand, durchläuft heute einen durchgängigen digitalen Prozess – nachvollziehbar, transparent und ohne Umwege.


Online-Services der Fabasoft eGov-Suite unterstützen bei der Umsetzung des IFG

Eine Bürgerin möchte wissen, welche Studie einer behördlichen Entscheidung zugrunde liegt. Seit dem 1. September 2025 hat sie in Österreich ein Recht auf diese Auskunft. Die Behörde muss die Information erteilen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift, etwa wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, eine Entscheidung noch läuft, ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht oder schutzwürdige Interessen Dritter überwiegen. Vor der Gesetzesänderung galt die Amtsverschwiegenheit. Die Bürgerin konnte zwar eine Anfrage stellen, erhielt aber nicht zwingend eine Reaktion, da kein Rechtsanspruch bestand. 

Heute steht der Bevölkerung laut Bundesverfassungsgesetz eine Rückmeldung zu. Die Online-Services der Fabasoft eGov-Suite unterstützen bei der Umsetzung. Verwaltungsorganisationen stellen über ihre Serviceplattform ein Anfrageformular bereit. Die oben erwähnte Bürgerin übermittelt ihr Ansuchen online. Die Daten gelangen ohne Umweg in den elektronischen Akt (ELAK). Beschäftigte sehen die Anfrage sofort und beginnen mit der Bearbeitung. Sie prüfen Inhalte, ergänzen Informationen und übermitteln die Antwort ebenfalls digital. Dieser durchgängige Ablauf hilft der Verwaltung, Fristen einzuhalten und den Überblick zu behalten. Gleichzeitig erlebt die anfragende Person einen transparenten und nachvollziehbaren Prozess.


Beispiele aus den Bundesländern zeigen den praktischen Einsatz

Mehrere Bundesländer nutzen die Online-Services der Fabasoft eGov-Suite bereits aktiv oder sind in der Umsetzungsphase. Das Land Niederösterreich wickelt Förderungen über das Portal „Amt Digital“ ab. Antragstellende übermitteln ihre Unterlagen online, und die zuständige Stelle bearbeitet diese direkt weiter.

Auch in Vorarlberg kommen die Online-Services demnächst flächendeckend zum Einsatz. Das Land und alle Gemeinden arbeiten auf einer gemeinsamen technischen Basis. Die Stadt Hohenems leitet Ansuchen direkt an das Land weiter. Der zuständige Bereich übernimmt den Vorgang ohne Verzögerung und führt ihn fort. Diese Beispiele zeigen, wie die Online-Services der Fabasoft eGov-Suite Verwaltungsabläufe beschleunigen und gleichzeitig Transparenz schaffen.


Transparenz entsteht durch digitale Prozesse

Das Informationsfreiheitsgesetz verlangt klare Abläufe und verlässliche Antworten. Die Online-Services der Fabasoft eGov-Suite unterstützen genau diese Anforderungen. Behörden stellen Formulare digital bereit und bearbeiten Ansuchen strukturiert. Die Daten gelangen direkt in den ELAK und stehen dort vollständig zur Verfügung. Beschäftigte erledigen den Vorgang und senden die Antwort über denselben Weg zurück. So entsteht ein nachvollziehbarer Prozess von der Anfrage bis zur Auskunft.

Die Online-Services helfen der öffentlichen Hand damit nicht nur bei der täglichen Arbeit. Sie schaffen auch die Grundlage für das, was das Informationsfreiheitsgesetz erreichen will: einen modernen Staat und eine transparente Verwaltung.