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Aktienrückkauf 2016-2017


Aktienrückkauf der Fabasoft AG

 

Hier finden Sie den aktuellen Stand zum Aktienrückkauf: Übersicht öffnen (PDF)

 

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR | 17.Oktober 2017 | 11.24 Uhr

Fabasoft AG: Beendigung Aktienrückkauf

Am 9. Dezember 2015 hat der Vorstand der Fabasoft AG mit Genehmigung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §§ 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm gestartet, welches maximal bis zum 6. Januar 2018 befristet war.

Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbsnebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden.

Am 17. Oktober 2017 wurde das maximale Rückkaufvolumen von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und der Vorstand hat daher beschlossen das Aktienrückkaufprogramm mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beläuft sich auf 277.257 Stück Aktien. Die Gesamtanzahl der von der Fabasoft AG derzeit gehaltenen eigenen Aktien beträgt 277.257 Stück Aktien und entspricht 2,77 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgte mittels Auftrag an eine Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgt dabei über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben zu einem gewichteten Durchschnittsgegenwert von EUR 7,2135 je Aktie, wobei der niedrigste Preis EUR 4,3130 und der höchste Preis EUR 12,6950 betrug. Der Gesamtwert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 1.999.989,43.

Zu den einzelnen Bedingungen und dem aktuellen Stand rückgekaufter Aktien aus diesem Aktienrückkaufprogramm siehe die Veröffentlichungen/Meldungen unter www.fabasoft.com, Bereich „Investor Relations“.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 17. Oktober 2017
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62

 

Ad-hoc-Mitteilung | 9. Dezember 2015

Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf

Der Vorstand der Fabasoft AG (die "Gesellschaft") hat heute nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2,0 Millionen (in Worten: Zwei Millionen Euro) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA, Stand: 09. Dezember 2015) wären dies rund 4,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Aktien können zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 genannten Zwecken verwendet werden.

Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt dabei über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere den in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 vorgesehenen Handelsbedingungen und weiteren Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Das Rückkaufprogramm soll voraussichtlich am 2. Januar 2016 beginnen und auf unbestimmte Zeit laufen, jedoch längstens bis 6. Januar 2018. Das Rückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 2,0 Millionen erreicht ist, sofern es nicht vorher durch Beschluss des Vorstands beendet wird.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht. Die Gesellschaft wird zudem nach Beginn des Programms regelmäßig über den Aktienrückkauf unter www.fabasoft.com, Bereich "Investoren", informieren.

Die für Aktienrückkäufe zu verwendenden Mittel werden die zur Verfügung stehenden Gewinne für Dividendenausschüttungen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 verringern. Zudem wird die Schaffung eines entsprechenden Gewinnvortrags zur Sicherung der Umsetzung notwendig.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 9. Dezember 2015
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 606162