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Rahmenvertrag zur gruppeninternen Datenverarbeitung


Innerhalb der Fabasoft-Gruppe bestehen unterschiedliche Schnittstellen und Datenverarbeitungsschritte, in denen einzelne unterschiedliche Verarbeitungsleistungen von personenbezogenen Daten zwischen den Konzern-Unternehmen erfolgen. Die im „Rahmenvertrag Datenverarbeitung im Konzern Fabasoft“ definierten Bestimmungen dienen der transparenten Rollenverteilung der einzelnen Unternehmen der Fabasoft-Gruppe, als gemeinsam Verantwortliche iSd. Art 26 DSGVO bzw. als Verantwortliche und Auftragsverarbeiter iSd. Art 28 DSGVO, sowie der gesetzeskonformen Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses, insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO bzw. den jeweiligen nationalen Vorschriften zum Datenschutz. Im Falle eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag und/oder gegen anwendbare Datenschutzbestimmungen hat sich die Fabasoft International Services GmbH, FN 271303a, Honauerstraße 4, 4020 Linz, verpflichtet die Haftung für Ansprüche eines Betroffenen zu übernehmen. Somit steht den Betroffenen zur Geltendmachung ihrer Rechte ein Gerichtsstand innerhalb der EU zur Verfügung. 

 

Die neuen Standardvertragsklauseln (SCC) sowohl für den Datentransfer an Verantwortliche, an Auftragsverarbeiter und an Subauftragsverarbeiter in Drittstaaten sind ab 07.09.2021 für neu abzuschließende Datenverarbeitungsverträge verbindlich. Ab 07.12.2022 sind diese (rückwirkend) auch für bereits bestehende Verträge verbindlich. Die neuen Standardvertragsklauseln (SCC) finden sich unter folgendem Link: EUR-Lex - 32021D0914 (europa.eu)