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Aktienrückkaufprogramm 2008


Hier finden Sie die akuellen Unterlagen zum Aktienrückkaufprogramm 2008.
Details zum Aktienrückkauf
 

Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2008:
Fabasoft AG ersetzt Aktienrückkaufprogramm durch öffentliches Rückkaufsangebot

Der Vorstand der Fabasoft AG (ISIN AT 0000 785407/WKN 922985) hat heute auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26.6.2007 beschlossen, das über die Börse laufende Aktienrückkaufprogramm zu beenden und durch ein öffentliches Rückkaufangebot an alle Aktionäre zum Erwerb von bis zu 500.000 eigenen Aktien zu ersetzen.

Aufgrund der geringen Handelsvolumina beim Aktienrückkauf über die Börse hält es der Vorstand für angebracht, einen beschleunigten Rückerwerb über ein öffentliches Kaufangebot anzustreben.

Der genannte Hauptversammlungsbeschluss ermöglicht den Rückkauf von insgesamt bis zu 946.460 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft; beim über die Börse laufenden Aktienrückkaufprogramm wurden bis zur heutigen Beschlussfassung deutlich unter 100.000 Stückaktien erworben, es ist daher der Rückerwerb von noch maximal 500.000 eigenen Aktien rechtlich zulässig und genehmigt.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt am 11.6.2008 und läuft bis zum 9.7.2008, 24:00 Uhr (MEZ). Der Angebotspreis je Aktie beträgt € 3,28. Dies entspricht im Wesentlichen dem volumengewichteten, durchschnittlichen Börsekurs (XETRA) der Fabasoft-Aktie im letzten vollen Kalendermonat vor der bezughabenden Beschlussfassung des Vorstandes (Mai 2008). Der Angebotspreis liegt daher innerhalb der Ermächtigung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26.6.2007.

Die Details zum Angebot werden ab 10. Juni 2008 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.fabasoft.com) veröffentlicht.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE).
Linz, 9. Juni 2008
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com
Telefon: +43 732 606162

Ad-hoc-Mitteilung vom 10. März 2008:
Fabasoft AG gibt Aktienrückkaufprogramm bekannt

Beschluss des Vorstandes der Fabasoft AG vom 10. März 2008

I. Die Hauptversammlung der Fabasoft AG vom 26. Juni 2007 hat den Vorstand der Fabasoft AG ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 Aktiengesetz und/oder gemäß § 65 Abs 1 Zi 8 Aktiengesetz zu erwerben, wobei das Gesamtausmaß der erworbenen eigenen Aktien 10 % des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreiten darf. Die Ermächtigung gilt für die Dauer von 18 Monaten. Ein Erwerb darf gemäß dieser Ermächtigung höchstens zum dreifachen des Börseschlusskurses im Xetra Handel der Deutschen Börse AG vom 26. Juni 2007 und mindestens zum Rechenwert von € 1,00 pro Aktie erfolgen.

Der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 und Zi 8 AktienG wurde am 22.02.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

II. Der Vorstand der Fabasoft AG fasst mit heutigem Tag den Beschluss, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2007 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu maximal 10 % des Grundkapitals, das sind derzeit bis zu 946.460 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß dem Inhalt dieses Vorstandsbeschlusses Gebrauch zu machen.

Im Zusammenhang damit beschließt der Vorstand das nachfolgend spezifizierte Rückkaufprogramm:

  1. Beginn des Rückkaufprogramms ist der 17. März 2008, die voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms ist bis 31. August 2008.
  2. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Fabasoft AG (einheitliche Aktiengattung).
  3. Das beabsichtigte Volumen des Rückkaufs eigener Aktien beträgt bis zu 100.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Fabasoft AG.
  4. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2007 beträgt der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert € 1,00 pro Stückaktie und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert höchstens das dreifache des Börseschlusskurses im Xetra Handel der Deutschen Börse AG vom 26. Juni 2007.
  5. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien in diesem Rückkaufprogramm wird wie folgt spezifiziert: Der Rückkauf der Aktien der Fabasoft AG aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Frankfurter Börse statt, wobei dieser Rückkauf ausschließlich über Kreditinstitute erfolgt. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Ausgabe an Mitarbeiter des Fabasoft-Konzerns und Mitglieder des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 AktienG; die Fabasoft AG behält sich vor, die rückgekauften Aktien auch für sonstige Zwecke im Sinn des § 65 Abs 1 Zi 8 AktienG zu verwenden, wie zum Beispiel zur Unterstützung und Begleitung der Expansionsstrategie des Konzerns, oder gegebenenfalls diese Aktien auch einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Der Hauptversammlungsbeschluss der Fabasoft AG vom 26. Juni 2007, mit dem die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erteilt wurde, ist am 22.02.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht worden.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 und § 65 Abs 1 Zi 8 AktienG ist der 26. Juni 2007.

Die Fabasoft AG wird die Veröffentlichungspflichten ordnungsgemäß, insbesondere auch über die öffentlich zugängliche Internetseite der Fabasoft AG: www.fabasoft.com erfüllen.

Linz, am 10. März 2008 Der Vorstand der Fabasoft AG

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code
FAAS.DE).
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes
E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com
Telefon: +43 732 606162